Ab dem 08.03.2021 darf der Einzelhandel in Schleswig-Holstein wieder öffnen. Wir freuen uns, unsere Kunden, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards, wieder in unserem Geschäft beraten zu können.

Laut aktueller Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein ist im Einzelhandel der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene zulässig. Wir als Händler sind verpflichtet den Status unserer Kunden stichprobeweise zu kontrollieren.

Die Verordnung vom 03.12.2021 können Sie hier in der vollständigen Fassung nachlesen. Hier sind auch die möglichen Ausnahmen für Kinder aufgelistet.

  1. Werden bestellte Möbel ausgeliefert und aufgestellt?

    Alle Bestellungen werden wir weiterhin termingerecht bereitstellen bzw. ausliefern. Wie bisher wird hierfür vor der Auslieferung mit Ihnen der Termin abgestimmt. Sollten Sie auf Grund der aktuellen Lage zur Zeit keine Auslieferung wünschen, lagern wir die Möbel für Sie bis zu vier Wochen kostenlos ein. Sofern Sie unter häuslicher Quarantäne stehen, bitten wir Sie uns darüber zu informieren. Wir werden dann mit Ihnen eine Auslieferung nach Ende Ihrer Quarantäne vereinbaren.
  2. Kann es zu Lieferverzögerungen kommen?

    Die Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Pandemie betreffen auch unsere Lieferketten, was zu Problemen und Engpässen führen kann. Wir sind bemüht die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Dennoch kann es aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auch weiterhin zu Verzögerungen kommen. Wir bemühen uns jedoch intensiv darum, dass Sie Ihre bestellte Ware so schnell wir möglich erhalten.